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Haftpflichtschaden  

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und sind der geschädigte.In diesem Fall kommt die generische Versicherung für folgene kosten auf.

Grundsätzlich können folgende Ansprüche geltend gemacht werden

- Gutachterkosten

- Anwaltskosten

- Arztkosten

- Schäden am Fahrzeug

- Sachschäden an Gegenständen Brillen, Kleidung zb. Motorradkombi ,Handy etz.

- Abschleppkosten

- Bergungskosten

- Ab bzw. An/Ummeldekosten

- Standkosten

 

Die Erstellung eines Haftpflichtschaden-Gutachtens ist nur dann erforderlich, wenn Ihr kraftfahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer durch dessen schuld beschädigt wurde.

Steht der Verursacher fest, so ist dieser zum Schadenersatz gesetzlich verpflichtet.

Bei einem Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten gemäß §249BGB den Schaden voll zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat.

Der Geschädigte wird gegenüber dem Schadenverursacher das Wahlrecht ausüben, ob der Schadenersatz durch Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes oder durch den dazu erforderlichen Geldbetrag erfolgen soll ist ihnen überlassen.

 

Kraft Gesetzes tritt die Kfz Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers an die Stelle ihres Versicherungsnehmers und kommt für die Schadensforderung auf.

Sämtliche Kosten die zur Wiederherstellung des Zustandes vor dem Unfall erforderlich sind, werden hierzu dem Schaden angerechnet und ersetzt.

Dies gilt auch für die Beauftragung von einem unabhängigen Kfz Gutachter, als auch für 

z.b Abschleppkosten einen Mietwagen für die Ausfallzeit, Anwaltskosten , Schmerzensgeld.

Wenn Sie eine Schadenersatzforderung geltend machen wollen, müssen sie die Ansprüche grundsätzlich belegen.

Der Kfz Gutachter steht Ihnen in diesem Fall für die Ermittlung der schadenrelevanter Positionen im Bezug auf das beschädigte Fahrzeug zur Verfügung.

Der Kfz Gutachten dient zur Feststellung der Schadenart und der Schadenhöhe, sowie weiterer Positionen wie Wiederbeschaffungswert, Restwert, einer eventuellen Wertminderung und dem üblichen Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung.

 

Das Kfz Gutachten ist damit die grundlegende Voraussetzung für das Durchsetzen Ihrer Ansprüche beim Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung.

  

 


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